Als ortsübliches Entgelt gilt in Tirol bzw. für Tiroler Fremdenführer im Zweifel jenes üblicherweise von Tiroler Fremdenführern verrechnete Entgelt, das jährlich von der Interessengemeinschaft Tiroler Fremdenführer (ITF) im Zuge ihrer unter den ITF-Mitgliedern vorgenommenen Erhebung veröffentlicht wird.
1. Geltung
Diese Vertragsbedingungen erlangen Gültigkeit, wenn dies im Einzelnen zwischen den Vertragspartnern vereinbart wurde.
2. Entgelt
Wurde keine eigene oder keine abweichende Regelung bedungen, so gilt eine ortsübliche Führung zu einem ortsüblichen Entgelt als vereinbart. Als ortsübliches Entgelt gilt in Tirol bzw. für Tiroler Fremdenführer im Zweifel jenes üblicherweise von Tiroler Fremdenführern verrechnete Entgelt, das jährlich von der Interessengemeinschaft Tiroler Fremdenführer (ITF) im Zuge ihrer unter den ITF-Mitgliedern vorgenommenen Erhebung veröffentlicht wird. Diese Tarifübersicht finden Sie bei der Interessensgemeinschaft der Tiroler Fremdenführer ITF unter
http://www.itf-tirol-guides.at/guides/tarife.htm.
3. Im Zweifelsfall ist der Vertrag im Sinne des Berufsbildes der gewerblich befugten Fremdenführer, herausgegeben vom FACHVERBAND DER FREIZEITBETRIEBE, Wirtschaftskammer Österreich, Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien, auszulegen.
4. Reisebetreuer-Tätigkeiten eines Fremdenführers (§ 126 Abs 4 GewO), insbesondere Transfers, sind zu behandeln wie Führungen.
5. Der Auftraggeber wird ersucht, seinem Kunden das Werkvertragsentgelt für die Leistungen des Fremdenführers (Führungshonorar) und eine allfällige Buchungsgebühr für die Vermittlung der Leistung des Fremdenführers getrennt in Rechnung zu stellen.
6. Storno
Der Auftraggeber hat dem Fremdenführer keine Stornogebühr zu bezahlen, wenn das Storno schriftlich bis spätestens 14 Tage, (beim Fremdenführer einlangend) vor dem Führungstermin erfolgt. Storniert der Auftraggeber zwischen 14 und 3 Tagen vor dem vereinbarten Führungstermin, so ist als Stornogebühr die Hälfte des vereinbarten Führungsentgeltes zu bezahlen. Storniert der Auftraggeber weniger als 3 Tage vor dem vereinbarten Führungstermin, so ist das volle vereinbarte Entgelt zu bezahlen. Stornierungstag und vereinbarter Führungstag zählen für die Fristberechnung dazu. Das volle vereinbarte Entgelt ist als Stornogebühr auch dann zu bezahlen, wenn der Kunde nicht während der Wartezeit am vereinbarten Treffpunkt erscheint. Die hier genannten Stornogebühren sind pauschalierte Pönalbeträge, die unabhängig vom Verschulden oder einem eingetretenen Schaden zu bezahlen sind. Die Stornogebühr ist gesondert für jede einzelne abgesagte Führung zu entrichten.
7. Wartezeiten
Im Falle der Verspätung des Kunden ist der Fremdenführer verpflichtet, eine Stunde am vereinbarten Treffpunkt auf den Kunden zu warten. Die Wartezeit wird in die Führungsdauer eingerechnet und verringert damit deren Umfang.
8. Der Kunde verpflichtet sich seinerseits, 15 Minuten auf den Fremdenführer zu warten. Diese Wartezeit berührt den Umfang der Führung nicht. Der Fremdenführer verpflichtet sich, im Falle einer unvermeidbaren Verhinderung einen fachlich gleichwertigen befugten Ersatz zu vermitteln. Darüber ist der Auftraggeber tunlichst zu informieren.
9. Zahlung
Die Bezahlung erfolgt bar nach Leistungserbringung oder gleich nach Rechnungslegung abzugsfrei. Bei Bezahlung mit Scheck können bis zu EUR 13,-- Bankspesen verrechnet werden. Programmerstellungen werden gesondert verrechnet. Die Verzugszinsen betragen 1 % pro Monat (12 % p.a.).
10. Dem Fremdenführer ist es verboten, ihm durch den Auftraggeber zugeführten Gästen zu empfehlen, künftig ihre Bestellungen unmittelbar an ihn zu richten. Sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich ausgeschlossen wird, darf er aber, wenn von Seiten des Reiseveranstalters oder Reisebetreuers kein anderes Programm vorgesehen ist, den Gästen im Anschluss an die vermittelte Führung weitere Leistungen anbieten.
11. Ton- und Filmaufnahmen während der Führungen sind untersagt!
Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen für Führungen durch befugte Fremdenführer werden empfohlen von der Wirtschaftskammer Tirol, Fachgruppe der Freizeitbetriebe, 6020 Innsbruck, Meinhardstrasse 12-14.