Bilanz und Ziele
Was ist seit 2005 passiert?
Ausgehend von den Tiroler Initiativen für die Event-& Veranstaltungsorganisatoren wurde die österreichweite Interessenvertretung „Eventnet“ ins Leben gerufen. Diese Zusammenarbeit der Bundesländer macht deshalb Sinn, da unsere Mitglieder fast überall mit denselben Problemen kämpfen: Eventmarketing wird nicht oder nur verzerrt als eigenständige Marketingdisziplin wahrgenommen, Imageprobleme der Branche entstehen durch allgemein schlechte Information über unsere Arbeit oder schwarze Schafe in den eigenen Reihen. Das sehr oft auch bedingt durch einen barrierelosen Berufseinstieg und fehlende Ausbildungsmöglichkeiten.
So haben wir den “Bundesfachlehrgang für Eventmanagement“ in Wien ins Leben gerufen und 2x erfolgreich durchgeführt. Mit der TÜV Zertifizierung zum „Event Manager“ oder „Event Master“ ist uns ein international gültiges Zertifikat für die Qualitätsdarstellung unserer Betriebe gelungen. Ebenso veranstalteten wir mehrere Treffen für alle Tiroler Event-& Veranstaltungsorganisatoren, teilweise mit hochrangigen Referenten.
Ziel für 2010-2015
Wir wollen klar die Strukturen der Branche verbessern: die Ausbildungsangebote und das Service für Neueinsteiger in unsere Branche gehört verstärkt, öffentliche Events sollen ausgeschrieben werden (mindestens die Einladung zertifizierter Unternehmen zu solchen Ausschreibungen!). Besonders wichtig erscheint mir die Darstellung unseres umfangreichen Leistungsangebots bei unseren Kunden vor Ort, der Tiroler Wirtschaft. Gerade hier wird immer noch mit handgestrickten Events der Marke „Eigenbau“ gearbeitet, während sich vergleichbare Betriebe aus anderen Bundesländern die Events von einer guten Agentur durchführen lassen und dafür Eventawards und Auszeichnungen kassieren!
Die Bilanz machen wir uns ja schließlich auch nicht selber, ebenso wenig wie wir uns selbst vor Gericht vertreten oder und im Spiegel selbst die Zähne richten – daher: auch Eventmarketing und Veranstaltungsorganisation ist ein professioneller Beruf mit entsprechenden Tiroler Spezialisten!
Inzwischen alles Gute!
Bernhard Schösser, Berufsgruppensprecher
Qualitätsoffensive - Zertifizierung
Infos-Zertifizierung
Ab sofort gibt es die Möglichkeit einer Zertifizierung für Event- und Veranstaltungsunternehmen durch den TÜV Austria im Bereich der Wirtschaftskammer Österreich Fachverband der Freizeitbetriebe.
Es entstand ein umfangreicher und strenger Auflagenkatalog welcher sicherstellen soll, dass nur die besten Event- und Veranstaltungsunternehmen eine Zertifizierung erhalten. Gleichzeitig können diese Kriterien aber auch als Ansporn zur individuellen Steigerung der Leistung jedes Einzelnen gesehen werden.
Weitere Informationen finden Sie auf www.eventnet.at.
Eventnews 2011
Eventnews
Wie finde ich eine GUTE Eventagentur?
Qualitätsmerkmal Zertifizierung zum Event Manager und Event Master!
Um den ständig wachsenden Markt in Österreich (aktuell ungefähr 5.000 Gewerbescheine „Organisation von Veranstaltungen“ im Fachverband der Freizeitbetriebe!) für Anbieter und Kunden transparenter zu gestalten, hat Eventnet.Austria, die unabhängige Interessenvertretung in der Wirtschaftskammer eine detaillierte Zertifizierung für Event- & Veranstaltungsunternehmer entwickelt.
Als Qualitätsmaßstab wurde – von Eventnet.Austria und dem TÜV gemeinsam - ein zweistufiges, ISO-basiertes Personen-Zertifizierungsmodell für österreichische Event- und Veranstaltungsagenturen ausgearbeitet. Die erste Stufe ist der „certified Eventmanager“, die Meisterklasse darf sich „certified Eventmaster“ nennen.
Die in der ersten Runde bisher zertifizierten Agenturen stellen die „Speerspitze der heimischen Event-Szene“ dar. Mit dabei: Unternehmen wie Acts (Hannes Jagerhofer – Beachvolleyball Klagenfurt), DocLX (Dr. Alexander Knechtsberger – Summer Splash Maturareisen) oder e|motion (Mag. Herwig Straka – BaCa Golf Open oder Tennismasters Graz). Diese österreichischen Branchenleader haben die Zertifizierung bereits abgelegt!
Nun sollen auch verstärkt Tiroler Betriebe zur Zertifizierung motiviert werden: „Die Arbeit unserer Agenturen im Lande kann sich national und international sehen lassen!“, so Agenturchef Mag. Bernhard Schösser aus Innsbruck, „Ich bin überzeugt davon, dass die professionellen Tiroler Eventbetriebe diese Zertifizierung auf Anhieb schaffen werden!“.
Für uns als Interessenvertreter ist es besonders wichtig, dass möglichst viele Agenturen rasch diesen Qualitätsnachweis ablegen. Ab einer ausreichenden Anzahl an zertifizierten Agenturen können wir auch mit öffentlichen Auslobern (z.B. Bundesvergabeamt, Kommunen, Länder…) in Kontakt treten, und diese einerseits gezielt über die Zertifizierung informieren, andererseits auch versuchen, zertifizierte Unternehmer in öffentliche Ausschreibungen zu bekommen!“, fasst Schösser die Ziele von Eventnet.Austria zusammen, „dies erfordert aber die Bereitschaft und Motivation unserer Kolleginnen und Kollegen, die Zertifizierung erfolgreich abzulegen!“
Wichtig: durch die Zusammenarbeit mit dem TÜV sind die beiden Zertifikate weltweit gültig!
Lehrlingsentschädigung
BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
Jahrgang 2010 Ausgegeben am 19. November 2010 Teil II
355. Verordnung: Festsetzung der Lehrlingsentschädigung für Veranstaltungstechniker/innen
355. Verordnung des Bundeseinigungsamtes beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, mit der die Lehrlingsentschädigung für Veranstaltungstechniker/innen festgesetzt wird
Das Bundeseinigungsamt beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz ist gemäß § 26 Abs. 1 Arbeitsverfassungsgesetz, BGBl. Nr. 22/1974, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 135/2009 ermächtigt, auf Antrag einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft die Lehrlingsentschädigung festzusetzen, wenn für den betreffenden Wirtschaftszweig kein Kollektivvertrag wirksam ist.
Das Bundeseinigungsamt beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat mit Beschluss vom 16. November 2010 nach Durchführung einer Senatsverhandlung nachstehende Lehrlingsentschädigung festgesetzt:
Lehrlingsentschädigung für Veranstaltungstechniker/innen
Geltungsbereich
§ 1.
a)
| Fachlich: Veranstaltungstechnik, soweit für diesen Wirtschaftszweig kein Kollektivvertrag – ausgenommen Kollektivverträge gemäß § 18 Abs. 4 ArbVG - wirksam ist. |
b)
| Räumlich: Das Gebiet der Republik Österreich. |
c)
| Persönlich: Lehrberechtigte im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes, die Lehrlinge im Lehrberuf Veranstaltungstechnik fachlich ausbilden und im Rahmen dieser Ausbildung verwenden, sowie die von diesen Lehrberechtigen beschäftigten Lehrlinge im Lehrberuf Veranstaltungstechnik. |
Ausmaß der Lehrlingsentschädigung§ 2. Die Lehrlingsentschädigung beträgt:
a) im 1. Lehrjahr: 473 € monatlich;
b) im 2. Lehrjahr: 609 € monatlich;
c) im 3. Lehrjahr: 754 € monatlich;
d) im 4. Lehrjahr: 976 € monatlich.
Urlaubszuschuss
§ 3.
Jeder Lehrling erhält einmal im Lehrjahr zusätzlich zu seinem Urlaubsentgelt einen Urlaubszuschuss in der Höhe einer monatlichen Lehrlingsentschädigung. Der Urlaubszuschuss ist bei Antritt des Urlaubes, bei Konsumation des Urlaubs in Teilen bei Antritt des längeren Urlaubsteils, spätestens aber am 30. Juni zu bezahlen. Während des Lehrjahres ein- bzw. austretende Lehrlinge erhalten den aliquoten Teil des Urlaubszuschusses.
Weihnachtsremuneration
§ 4.
Jeder Lehrling erhält einmal im Kalenderjahr eine Weihnachtsremuneration in der Höhe einer monatlichen Lehrlingsentschädigung, die spätestens am 30. November zu bezahlen ist. Während des Kalenderjahres ein- bzw. austretende Lehrlinge erhalten den aliquoten Teil der Weihnachtsremuneration.
Basis für Überstundenberechnung gemäß § 1 Abs. 1a Z 1 KJBG
§ 5.
Gibt es in einem Betrieb keinen einschlägigen Facharbeiterlohn iSd § 1 Abs. 1a Z 1 KJBG, so ist für die Überstundenentlohnung von Lehrlingen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, für die Berechnung des Grundlohnes und des Überstundenzuschlags ein Stundensatz von € 8,40 heranzuziehen.
Beginn der Wirksamkeit
§ 6.
Die Festsetzung der Lehrlingsentschädigung tritt mit 1. November 2010 in Kraft.
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