Bilanz und Ziele
Arbeitspensum 2005 – 2009:
Unsere größte Aktion war jährlich wiederkehrend die regionale Werbekampagne für die Aktion „7 days for fitness“.
Hierfür wurden wir von der Wirtschaftskammer Tirol jährlich mit 10.000 bis 15.000 Euro unterstützt!
Der neue Lehrberuf des Sportadministrators wurde eingeführt.
Ebenso verteilten wir Tagesgutscheine für Tiroler Journalisten, damit diese unsere Fitnessbetriebe kennen lernen konnten.
Zusätzlich erhielten wir laufend positive Berichterstattung in der Kammerzeitung „Tiroler Wirtschaft“, jährlich wurde dort auch ein Gewinnspiel durchgeführt, das an alle Abonnenten der Tiroler Tageszeitung ging, und speziell 2009 wurde unsere Veranstaltung „Tiroler Fitnesswochenende“ mit einem Zuschuss von € 15.000 unterstützt!
Ausblick 2010 – 2015
Wir planen weiterhin eine jährliche Fitnesskampagne, um damit das Interesse der Bevölkerung zu wecken.
Ebenso ein Ziel ist der Lehrberuf Fitnessbetreuer gekoppelt mit Matura, um so eine zukunftssichere Ausbildung zu gewährleisten!
Alois Fauster, Berufsgruppensprecher der Tiroler Fitnessbetriebe
Lehrberuf Fitnessbetreuer
Der Lehrberuf Fitnessbetreuer, der nun schon seit 1999 besteht, weckt immer größeres Interesse bei den Jugendlichen. Derzeit stehen 13 Lehrlinge in Ausbildung. Sicherlich ein zukunfstorientierter Beruf. Der Standort der Berufschulen ist Salzburg oder Klagenfurt. Die Unternehmer haben sich aber für den Standort Salzburg ausgesprochen. So wird in Zukunft dieser vorangig sein.
Nähere Informationen zur Lehrlingsentschädigung finden Sie
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Lehrberuf Sportadministrator
Die neue Ausbildungsperspektive für Jugendliche
Die neue Lehre eröffnet eine neue Ausbildungsvariante, welche dem Fachverband der Freizeitbetriebe in der WKÖ als großes Anliegen galt. Vor allem für sportinteressierte Jugendliche bietet diese Lehrform eine Reihe von Vorteilen, die nach Absolvierung der Schulpflicht direkt in gewerblichen Sportbetrieben sowie Vereinen und Verbänden spezifisch nach den vorhandene Bedürfnissen ausgebildet werden können. Eine Chance auf Ausbildung in ihrem Terrain haben nun auch Sportler, die ihre aktive Sportkarriere unfreiwillig beenden müssen. Geschätzte 200 Jugendliche finden dadurch einen attraktiven Lehrberuf. Die Schwerpunkte der Ausbildung beziehen sich auf Bereiche Mitglieder-/Kundenbetreung, Planung und Organisation des Sport- und Trainingsbetriebes bzw. Sportveranstaltungen, Finanzierung sowie Marketing, insbesondere Öffentlichkeitsarbeit und Werbung.
Nähere Informationen zur Lehrlingsentschädigung finden Sie
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Lehrlingsentschädigung
Lehrlingsentschädigung für Fitnessbetreuer/innen
Geltungsbereich§ 1.
a) Räumlich: für das Gebiet der Republik Österreich.
b) Fachlich und persönlich: Lehrberechtigte im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes, die Lehrlinge im Lehrberuf Fitnessbetreuer/Fitnessbetreuung fachlich ausbilden und im Rahmen dieser Ausbildung verwenden sowie für Lehrlinge im Lehrberuf Fitnessbetreuer/Fitnessbetreuung, die bei diesen Lehrberechtigten beschäftigt sind.
Höhe der Lehrlingsentschädigung
§ 2. Die monatliche Lehrlingsentschädigung beträgt:
a) im 1. Lehrjahr: 432,10 € monatlich;
b) im 2. Lehrjahr: 552,30 € monatlich;
c) im 3. Lehrjahr: 776,00 € monatlich.
Festsetzung von Sonderzahlungen
§ 3. (1) Jeder Lehrling erhält einmal im Lehrjahr einen Urlaubszuschuss in Höhe einer monatlichen Lehrlingsentschädigung, fällig bei Urlaubsantritt. Wird der Urlaub in mehreren Teilen konsumiert, bei Konsumation des längeren Urlaubsteiles, spätestens jedoch am 30. Juni. Während des Lehrjahres ein- bzw. austretende Lehrlinge erhalten den aliquoten Teil des Urlaubszuschusses.
(2) Jeder Lehrling erhält einmal im Lehrjahr eine Weihnachtsremuneration in der Höhe einer monatlichen Lehrlingsentschädigung, fällig spätestens am 30. November. Während des Lehrjahres ein- bzw. austretende Lehrlinge erhalten den aliquoten Teil der Weihnachtsremuneration.
Basis für die Überstundenberechnung gemäß § 1 Abs. 1a Z 1 KJBG
§ 4. Gibt es in einem Betrieb keinen einschlägigen Facharbeiterlohn iSd § 1 Abs. 1a Z 1 KJBG, so ist für die Überstundenentlohnung von Lehrlingen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, für die Berechnung des Grundlohns und des Überstundenzuschlags ein Stundenlohn von 6,70 € heranzuziehen.
Inkrafttreten
§ 5. Die Festsetzung der Lehrlingsentschädigung tritt mit 1. September 2010 in Kraft.