Bericht der Berufsgruppensprecherin
WAS HABEN WIR BEREITS ERREICHT?
• homepage Freizeitbetriebe 2009
• Gedenkjahr – Ausbildung Andreas Hofer
• Gesponserte Andreas-Hofer Führungen für die Innsbrucker Bevölkerung (Febr.-Nov. 2009)
• MARKETING – AKTIONEN:
Grosse Infotafel am Busparkplatz zur Definition „austriaguides“
5 Infotafeln in verschiedenen Sprachen an touristischen „hotspots“ zur Führungs-
qualifikation der „austriaguides“
• Fremdenführerkongress 2009 in Innsbruck mit mehr als 200 Teilnehmern!
• FREMDENFÜHRER-AUSBILDUNG auf 3 Semester erweitert
• Verteilung von Informationsfoldern, um Busunternehmer aufmerksam zu machen, dass Schwarzführungen geahndet werden
• Schwarzführerkontrollen
• Fremdenführerverzeichnis in Druckform
WAS SIND UNSERE NÄCHSTEN VORHABEN?
• FREMDENFÜHRER-AUSBILDUNG: ZERTIFIZIERUNG angestrebt (durchgeführt vom WIFI Innsbruck)
Kurs hat 730 h (650 h Ausbildung & Exkursionen, 80 h e-learning) und wurde bereits zweimal mit drei Semestern abgehalten.
• AUSTRIAGUIDES ACADEMY (AGA): ist für Weiterbildung der FF zuständig; Österreich weit wurde ein Pool für interessante Referatsthemen/ Zusatzausbildungen geschaffen. Weiterbildungstools werden in Pässen eingetragen, bei 250 Punkten in 4 Jahren bekommt man Diplom und Vermerk auf der homepage.
• IDEENBÖRSE: Anregungen zu gewünschten Vorträgen und Vortragenden, aber
auch zur besseren Marketing der Marke „austriaguides“ sind erwünscht.
• GRENZÜBERSCHREITENDE WEITERBILDUNG: angedacht ist ein Wochenendseminar
für Südtiroler & Trentiner Kollegen, damit diese in Innsbruck führen können. Die obligatorische Anmeldung erfolgt über die zuständigen Ministerien. Sie haben also als ausgebildete FF die rechtliche Voraussetzung, bei uns zu führen. Wir helfen ihnen dabei, indem WIFI-TRAINER ihnen die Grundzüge einer Innsbruck – Führung vorstellen. Das Gleiche bekommen wir dann in Bozen bzw Trient! Gefördert wird diese Aktion vom EUROPA-BÜRO in Innsbruck/Bozen.
* NÄCHSTER FREMDENFÜHRER-KONGRESS:
13. – 16.11. 2012 NIEDERÖSTERREICH/KREMS -- BITTE VORMERKEN
Kollege Wolfgang Auinger ist sehr bemüht um die Organisation dieses Kongresses.
Fragen und Anregungen (zB Themen eines workshops...)
bitte rasch an ihn weiterleiten: wolfgang.auinger@reisegourmet.at
• WEITERFÜHRUNG DER SCHWARZFÜHRER-KONTROLLEN – das Mag. Georg Reiter
übertragene ambitionierte Projekt der Schwarzführer-Bekämpfung wird fortgesetzt.
WAS BRAUCHT DIE BRANCHE ALS ZUKUNFTSZIEL?
In Zeiten der steten Globalisierung ist es besonders wichtig, dass wir uns als „Profis vor Ort“ positionieren. Für unsere Gäste muss es klar sein, dass einheimische Fremdenführer ein größeres gebietsspezifisches Know-how haben. Wir müssen durch besondere Qualität, Charme und Zuvorkommen überzeugen. Deshalb ist es von größter Wichtigkeit, dass wir austriaguides geschlossen auftreten! Das beginnt schon beim gemeinsamen Erkennungszeichen, der Plakette – sie ist unsere allererstes Marketing-Instrument. Deshalb: endlich weg mit den alten Plaketten!
Weiters müssen wir eng zusammen arbeiten und größere Ziele verfolgen für unser gemeinsames Wohlergehen – wir müssen einheitlich und geschlossen eine Qualitätsoffensive starten und so auch nach außen auftreten.
WIR, die TIROLER FREMDENFÜHRER müssen als starke, ernst zu nehmende wirtschaftliche Sonderbotschafter für den Tourismus unentbehrlich werden – sind wir nicht häufig die ersten Ansprechpartner der Gäste?
Dr. Monika Frenzel, Berufsgruppensprecherin der Tiroler Fremdenführer
Überblick

| | Innsbruck Historische Altstadt mit Goldenem Dachl, Dom zu St. Jakob, Hofkirche mit Grabdenkmal Kaiser Maximilians I., Kaiserliche Hofburg mit Schauräumen, Stiftskirche und Basilika Wilten, Bergisel mit Andreas Hofer-Denkmal und Sprungschanze, Riesenrundgemälde, Schloss Ambras, Glockengießerei Grassmayr, Nordkette mit Seegrube |
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| | Museen Tiroler Landesmuseen: Ferdinandeum, Zeughaus, Tiroler Volkskunstmuseum, Hofkirche, Tirol Panorama Bundesmuseen: Kunsthistorisches Museum Schloss Ambras Hofburg Innsbruck mit Kaiserin-Elisabeth-Appartements
Museum Goldenes Dachl/ Stadtmuseum Stiftsmuseum Wilten Glockenmuseum Museum Alte Münze Hall |
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 | | Historische Städte Tirols Hall, Schwaz- Rattenberg, Kufstein, Kitzbühel, Landeck, Reutte, Bozen, Meran, Brixen, Lienz |
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| | Ausflüge innerhalb Tirols (Nord- Süd- und Osttirol) - Tagestouren Hall mit Burg Hasegg und Münzerturm, Schwaz mit Schloss Tratzberg, Wattens mit Kristallwelten und Achensee, Kufstein mit Festung, Kitzbühel mit Krimmler Wasserfällen, Landeck mit Schloss und Oberem Gericht, Reutte mit Ehrenberger Klause, Meran mit Schloss Tirol und Botanische Gärten von Schloss Trauttmansdorff, Bozen mit Archäologiemuseum und Schloss Runkelstein, Brixen mit Dom (Kreuzgang) und Kloster Neustift, Lienz mit Obermauern und Schloss Bruck... |
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| | Tagesausflüge außerhalb Tirols Salzburg mit Schloss Mirabell, Dom, Festung/Schloss Hellbrunn, München mit Frauenkirche, Schloss Schleissheim, Bayerische Königsschlösser mit Neuschwanstein/Schloss Linderhof, Bayerischer Pfaffenwinkel mit Füssen, Wieskirche, Kloster Ettal, Oberammergau, Chiemsee mit Schloss Herrenchiemsee und Fraueninsel, Vinschgau mit Kloster Marienberg, Mals, Churburg, St. Prokulus/Naturns, Pustertal mit Innichen und Rundfahrt Dolomiten, Trient mit Schloss Buonconsiglio, Dom, Gardasee mit Brescia/Verona und Heller-Garten, Salzkammergut mit Bad Ischl (Kaiservilla) und Gmunden.... |
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| | Specials: Führungen in historischen Kostümen (Zeitreisen) Kulinarische Angebote Rallyes & Schnitzeljagden Exkursionen Jahreszeitlich bedingte Sonderführungen (Krippen-, Fasnacht-, Heilige Gräber..)
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 | | Schul- und Jugendprogramme Schul- und Jugendgruppen werden von uns altersgerecht betreut. |
Rechtsinfos, Tarife & AGBs Als ortsübliches Entgelt gilt in Tirol bzw. für Tiroler Fremdenführer im Zweifel jenes üblicherweise von Tiroler Fremdenführern verrechnete Entgelt, das jährlich von der Interessengemeinschaft Tiroler Fremdenführer (ITF) im Zuge ihrer unter den ITF-Mitgliedern vorgenommenen Erhebung veröffentlicht wird.
1. Geltung
Diese Vertragsbedingungen erlangen Gültigkeit, wenn dies im Einzelnen zwischen den Vertragspartnern vereinbart wurde.
2. Entgelt
Wurde keine eigene oder keine abweichende Regelung bedungen, so gilt eine ortsübliche Führung zu einem ortsüblichen Entgelt als vereinbart. Als ortsübliches Entgelt gilt in Tirol bzw. für Tiroler Fremdenführer im Zweifel jenes üblicherweise von Tiroler Fremdenführern verrechnete Entgelt, das jährlich von der Interessengemeinschaft Tiroler Fremdenführer (ITF) im Zuge ihrer unter den ITF-Mitgliedern vorgenommenen Erhebung veröffentlicht wird. Diese Tarifübersicht finden Sie bei der Interessensgemeinschaft der Tiroler Fremdenführer ITF unter
http://www.itf-tirol-guides.at/guides/tarife.htm.
3. Im Zweifelsfall ist der Vertrag im Sinne des Berufsbildes der gewerblich befugten Fremdenführer, herausgegeben vom FACHVERBAND DER FREIZEITBETRIEBE, Wirtschaftskammer Österreich, Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien, auszulegen.
4. Reisebetreuer-Tätigkeiten eines Fremdenführers (§ 126 Abs 4 GewO), insbesondere Transfers, sind zu behandeln wie Führungen.
5. Der Auftraggeber wird ersucht, seinem Kunden das Werkvertragsentgelt für die Leistungen des Fremdenführers (Führungshonorar) und eine allfällige Buchungsgebühr für die Vermittlung der Leistung des Fremdenführers getrennt in Rechnung zu stellen.
6. Storno
Der Auftraggeber hat dem Fremdenführer keine Stornogebühr zu bezahlen, wenn das Storno schriftlich bis spätestens 14 Tage, (beim Fremdenführer einlangend) vor dem Führungstermin erfolgt. Storniert der Auftraggeber zwischen 14 und 3 Tagen vor dem vereinbarten Führungstermin, so ist als Stornogebühr die Hälfte des vereinbarten Führungsentgeltes zu bezahlen. Storniert der Auftraggeber weniger als 3 Tage vor dem vereinbarten Führungstermin, so ist das volle vereinbarte Entgelt zu bezahlen. Stornierungstag und vereinbarter Führungstag zählen für die Fristberechnung dazu. Das volle vereinbarte Entgelt ist als Stornogebühr auch dann zu bezahlen, wenn der Kunde nicht während der Wartezeit am vereinbarten Treffpunkt erscheint. Die hier genannten Stornogebühren sind pauschalierte Pönalbeträge, die unabhängig vom Verschulden oder einem eingetretenen Schaden zu bezahlen sind. Die Stornogebühr ist gesondert für jede einzelne abgesagte Führung zu entrichten.
7. Wartezeiten
Im Falle der Verspätung des Kunden ist der Fremdenführer verpflichtet, eine Stunde am vereinbarten Treffpunkt auf den Kunden zu warten. Die Wartezeit wird in die Führungsdauer eingerechnet und verringert damit deren Umfang.
8. Der Kunde verpflichtet sich seinerseits, 15 Minuten auf den Fremdenführer zu warten. Diese Wartezeit berührt den Umfang der Führung nicht. Der Fremdenführer verpflichtet sich, im Falle einer unvermeidbaren Verhinderung einen fachlich gleichwertigen befugten Ersatz zu vermitteln. Darüber ist der Auftraggeber tunlichst zu informieren.
9. Zahlung
Die Bezahlung erfolgt bar nach Leistungserbringung oder gleich nach Rechnungslegung abzugsfrei. Bei Bezahlung mit Scheck können bis zu EUR 13,-- Bankspesen verrechnet werden. Programmerstellungen werden gesondert verrechnet. Die Verzugszinsen betragen 1 % pro Monat (12 % p.a.).
10. Dem Fremdenführer ist es verboten, ihm durch den Auftraggeber zugeführten Gästen zu empfehlen, künftig ihre Bestellungen unmittelbar an ihn zu richten. Sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich ausgeschlossen wird, darf er aber, wenn von Seiten des Reiseveranstalters oder Reisebetreuers kein anderes Programm vorgesehen ist, den Gästen im Anschluss an die vermittelte Führung weitere Leistungen anbieten.
11. Ton- und Filmaufnahmen während der Führungen sind untersagt!
Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen für Führungen durch befugte Fremdenführer werden empfohlen von der Wirtschaftskammer Tirol, Fachgruppe der Freizeitbetriebe, 6020 Innsbruck, Meinhardstrasse 12-14.
Was sind austriaguides
Was sind austriaguides?
austriaguides sind staatlich geprüfte Fremdenführer. Sie verfügen über eine für Österreich gebietsspezifische Qualifikation, ausgegeben von der zuständigen Behörde.
Voraussetzung dafür ist ein umfassender Kurs, der mit einer staatlichen Prüfung abschließt. In Österreich benötigt man diese Lizenz für Stadt- und Ortsführungen.
Als Botschafter Österreichs ist das Ziel der austriaguides, die Besucher in der Sprache Ihrer Wahl zu führen und Ihnen das kulturelle, natürliche und geschichtliche Erbe des Landes Österreich näher zu bringen.
Diese Definition harmonisiert mit den Normen der europäischen Union (CEN)
An unten abgebildeter Plakette erkennt man auf den ersten Blick die staatlich geprüften "austriaguides"
Fremdenführerverzeichnis mit Hyperlinks Zum Fremdenführerverzeichnis geht's
hier>>
Internationales
Weltverband der Fremdenführer (WFTGA)
Kontaktperson für die WFTGA:
Monika Frenzel
monika.frenzel@wktirol.at
Bernhard Wanner
bernhard.wanner@wktirol.at
Tel.: +43-590905-1361
Der Weltverband der Fremdenführer (World Federation of Tourist Guide Associations, kurz: WFTGA) vernetzt Fremdenführervereinigungen weltweit, um die Interessen von berechtigt führenden Fremdenführern zu vertreten und zu schützen, und bietet Unterstützung, Fortbildungen und Austausch an. Alle Informationen finden sich auf: www.wftga.org.
Der nächste Kongress des Weltverbandes (WFTGA) findet vom 13.- 18. Jänner 2013 in Macau/China statt.
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