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Freizeitbetriebe
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Diese Berufsgruppe umfasst 60 Solarienbetriebe, ca. die Hälfte sind klassische Sonnenstudios mit mehreren Kabinen, die andere Hälfte der Unternehmer bieten ein oder mehrere Solarien als Ergänzung zum Fitness- Studio, Frisör, Kosmetiksalon oder im Hotelbetrieb an.
Die Branche hat keinen leichten Stand in der Öffentlichkeit, wiederkehrende negative Schlagzeilen in den Medien belasten oft zu Unrecht das Image der Sparte. Um dem entgegen zu wirken, haben wir im Winter 09/10 über die Fachgruppe der Bäder in eine PR-Kampagne investiert, um deutlich den Nutzen und die gesundheitlichen Vorteile von wohl dosierter Solariumnutzung darzustellen.
Österreich hat seit 1994 eine klar geregelte Gesetzgebung für den gewerblichen Solariumbetrieb. Da jetzt andere Länder wie Deutschland und die Schweiz bei Alter und Begrenzung der Be- sonnungsstärke neue Gesetze beschließen, entsteht auch hierzulande Unsicherheit und Diskussion zu möglichen Gesetzesänderungen.
Die Wirtschaftskammer Österreich hat den Verordnungsentwurf - ein Mindestalter von 18 Jahren für den Solariumbesucher einzuführen - im Statement vom 26.01.2010 abgelehnt. Die bestehende Gewerbeverordnung regelt bereits ein Besuchsverbot für unter 16 Jährige, was wir für absolut ausreichend halten.
Ich möchte mich auch in Zukunft für die Belange der Solariumanbieter einsetzen. Die Kunden sollen sich bei den Tiroler Solariumanbietern sicher und gut bedient fühlen, bei einem qualitativ hohen Standard lassen sich die Besucherzahlen steigern. Denkbar ist auch das Angebot einer der Ö-Norm S 1131 entsprechende Schulung "zum Besonnungsberater" in Tirol.
Die Branche hat keinen leichten Stand in der Öffentlichkeit, wiederkehrende negative Schlagzeilen in den Medien belasten oft zu Unrecht das Image der Sparte. Um dem entgegen zu wirken, haben wir im Winter 09/10 über die Fachgruppe der Bäder in eine PR-Kampagne investiert, um deutlich den Nutzen und die gesundheitlichen Vorteile von wohl dosierter Solariumnutzung darzustellen.
Österreich hat seit 1994 eine klar geregelte Gesetzgebung für den gewerblichen Solariumbetrieb. Da jetzt andere Länder wie Deutschland und die Schweiz bei Alter und Begrenzung der Be- sonnungsstärke neue Gesetze beschließen, entsteht auch hierzulande Unsicherheit und Diskussion zu möglichen Gesetzesänderungen.
Die Wirtschaftskammer Österreich hat den Verordnungsentwurf - ein Mindestalter von 18 Jahren für den Solariumbesucher einzuführen - im Statement vom 26.01.2010 abgelehnt. Die bestehende Gewerbeverordnung regelt bereits ein Besuchsverbot für unter 16 Jährige, was wir für absolut ausreichend halten.
Ich möchte mich auch in Zukunft für die Belange der Solariumanbieter einsetzen. Die Kunden sollen sich bei den Tiroler Solariumanbietern sicher und gut bedient fühlen, bei einem qualitativ hohen Standard lassen sich die Besucherzahlen steigern. Denkbar ist auch das Angebot einer der Ö-Norm S 1131 entsprechende Schulung "zum Besonnungsberater" in Tirol.

